Lolas Bunte Kiste

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Kommissionsvertrag


Grundsätzliches
Lolas Bunte Kiste ermöglicht Privatpersonen den Verkauf von gebrauchten Waren (Second-Hand), darunter Bekleidung, Schuhe, Damen- und Kinderaccessoires, sowie Spielzeug und Kinderbücher im Rahmen eines Kommissionsvertrags. Dieser Vertrag zwischen Lolas Bunte Kiste und dem Vertragspartner (nachfolgend "Kommittent" genannt) bildet die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine Haftung für Verluste durch Diebstahl, Feuer, höhere Gewalt oder sonstige Beschädigungen an den Waren übernehmen können, einschließlich möglicher Schäden während der Anprobe.
Warenannahme
Die Annahme von Waren erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in unserem Ladengeschäft in Berlin-Charlottenburg. Jedes einzelne Stück wird in einer Artikelliste erfasst und in Absprache mit Lolas Bunte Kiste und dem Kommittenten mit einem Verkaufspreis versehen. Falls seitens des Kommittenten keine Preisvorstellung angegeben wird, behält sich Lolas Bunte Kiste das Recht vor, den Verkaufspreis nach eigenem Ermessen und auf Basis unserer Erfahrung festzulegen. Nach der Bearbeitung bzw. Fertigstellung der Artikelliste kann der Kommissionsvertrag bei Lolas Bunte Kiste in Berlin-Charlottenburg abgeholt werden, gegebenenfalls zusammen mit den Waren, die nicht in den Verkauf aufgenommen werden. Lolas Bunte Kiste akzeptiert nur funktionsfähige, unbeschädigte, gepflegte, gewaschene, geruchsfreie, trendige und der jeweiligen Jahreszeit entsprechende Markenwaren zur Kommission. Artikel aus Discountern werden nicht angenommen. Wir würden uns besonders über gebügelte Ware freuen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags bestätigt der Kunde, dass die zur Kommission überlassenen Waren sein Eigentum sind und keine Reproduktionen (Fälschungen) darstellen. Die Waren werden nicht Eigentum von Lolas Bunte Kiste, sondern berechtigen Lolas Bunte Kiste lediglich zum Verkauf der überlassenen Artikel.
Widerruf / Frühzeitiges Vertragsende
Der Verkäufer hat das Recht, innerhalb der Laufzeit des Vertrags jederzeit zurückzutreten. In diesem Fall muss der Vertragsgegenstand unverzüglich abgeholt werden. Bei vorzeitiger Abholung des Artikels vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit fällt eine Unkostenpauschale in Höhe von 5% des höchst vereinbarten Verkaufspreises an. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn diese Unkostenpauschale vom Verkäufer vollständig bezahlt wurde und der im Vertrag aufgeführte Artikel vollständig abgeholt wurde.
Vergütung
Grundsätzlich erhält der Kommittent 50% des Bruttoverkaufspreises für seine Waren. Die gesetzliche Mehrwertsteuer auf den erzielten Verkaufserlös wird von Lolas Bunte Kiste abgeführt. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise je nach Nachfrage im Einzelfall geringfügig anzupassen. Dies gilt auch für nachträglich festgestellte Fehler, Defekte und Verunreinigungen, die bei der Abgabe nicht ersichtlich waren. Pro Abgabetermin werden bis zu maximal 20 Artikel in der Kategorie Kleidung und 20 Artikel in der Kategorie Sonstiges (Schmuck, Accessoires, Spielzeug etc.) angenommen. Informationen über den Status bereits verkaufter Artikel können jederzeit telefonisch oder persönlich bei Lolas Bunte Kiste in Berlin-Charlottenburg abgefragt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf des Vertrags oder in Einzelfällen nach vorheriger Terminabsprache und Vorlage des Kommissionsvertrags bzw. der Artikelliste. Falls die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des Vertrags bei Lolas Bunte Kiste abgeholt wird, erlischt der Anspruch vollständig.
Kommissionsfrist
Ihre Waren werden von Lolas Bunte Kiste, sofern nicht anders vereinbart, für einen Zeitraum von 1 Monat in Kommission genommen. Nach Ablauf des Vertrags erhalten Sie per E-Mail oder Handy eine Benachrichtigung darüber, dass die nicht verkauften Artikel innerhalb von 1 Wochen abgeholt werden müssen, sofern Sie diese nicht Lolas Bunte Kiste überlassen möchten. Nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeholte Ware geht automatisch in das Eigentum von Lolas Bunte Kiste über und wird karitativen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Datenschutz
Der Kommittent erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert und ausschließlich für interne Zwecke verwendet werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Bedingungen